Das Regelwerk des Erfolgs - Unsere AGB rocken härter als jede Chartplatzierung!
§ 1 GELTUNGSBEREICH
- Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der Popcorn Solution GmbH (nachfolgend: “Agentur”) geschlossenen Verträge, durchgeführte Projekte, Aufträge, Kostenpläne, Kostenvoranschläge (nachfolgend KVA genant), Angebote, Leistungen und sonstige Dienstleistungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Die Agentur erbringt insbesondere Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Social Media Konzepte inklusive Contenterstellung, Webdesign, Entwicklung und Programmierung von Applikationen sowie Beratung und Erstellung von Digitalisierungskonzepten. Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Die Agentur schuldet keinerlei Leistungen, die darüber hinaus gehen.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Auftraggeber und Agentur, soweit es sich um Rechtsgeschäfte der gleichen Dienstleistung handelt.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
§ 2 ANGEBOTSANNAHME DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Sofern eine Bestellung als Angebot/KVA gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS
- Ein Vertrag kommt dann Zustande, wenn nach einem Angebot/KVA der Agentur der Auftraggeber das Angebot/KVA schriftlich, (auch per E-Mail, SMS) oder telefonisch, innerhalb der im Angebot/KVA genannten Frist bestätigt und oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Dienstleistung begonnen wurde.
- Gegenstand des Vertrages sind die in dem jeweiligen Angebot/KVA von der Agentur beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot/KVA der Kosten einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zum Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS UND ÜBERLASSENE UNTERLAGEN
- Zur Zusammenarbeit wird der Auftraggeber der Agentur alle für die Erfüllung des Projektes und/oder der Dienstleistung benötigten Informationen, welche zur reibungslosen Erfüllung der Dienstleistung benötigt werden, zur streng vertraulichen Behandlung nach Aufforderung/Anforderung der Agentur, zur Verfügung stellen.
- Erkennt ein Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
- Der Auftraggeber wird keine konkurrierende oder mit den Leistungen von der Agentur vergleichbare Online-Marketingmaßnahmen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, sofern diese Maßnahmen der Agentur nicht vor Vertragsbeginn bekannt waren oder die Agentur diesen Maßnahmen nachträglich schriftlich (auch per E-Mail) ausdrücklich zugestimmt hat.
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Auftraggeber das Angebot/KVA der Agentur nicht annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzusenden.
§ 5 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG
- Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitraums abgeschlossen (Vertragslaufzeit) unter Geltung der jeweils mit dem Auftraggeber konkret vereinbarten Kündigungsfrist. Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird.
- Nach Vertragsbeendigung ist die Agentur nicht verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten.
- Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte an den von der Agentur bereitgestellten Diensten. Der Zugang zu den Diensten wird mit Beendigung gesperrt.
- Wird ein Angebot der Agentur, welches vom Auftraggeber bereits bestätigt und gebucht wurde, vor vereinbarter Erbringung der Leistung storniert, so müssen vom Auftraggeber 60% des vereinbarten Preises an die Agentur gezahlt werden.
§ 6 PREISE UND ZAHLUNG
- Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise aus dem angenommenen Angebot/KVA.
- Die Zahlung des Entgelts/Preises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Popcorn Solution eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Popcorn Solution auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch Popcorn Solution erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 80% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
§ 7 DIENSTLEISTUNGEN DRITTER
- Die Agentur wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Facebook, Instagram) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
- Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
- Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat die Agentur keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Die Agentur schließt jedoch mit jedem Fremddienstleister eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab.
§ 8 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 LIEFERZEIT EINES PROJEKTES UND/ODER DIENSTLEISTUNG
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Hierzu erfolgt eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Mitwirkungspflichten werden bei Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Agentur vereinbart. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Projektes oder der Dienstleistung in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Sofern der Auftraggeber eine Änderung der Leistung, des Leistungsumfanges oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail) bei der Agentur einreichen. Entstehende Mehrkosten sind durch den Auftraggeber zu tragen.
- Falls nichts anderes im Angebot oder Vertrag vereinbart, gelten für alle Dienstleistungen oder Teildienstleistungen maximal zwei Korrekturstufen / Korrekturschleifen. Jede Schleife definiert sich hierbei aus einer einzelnen E-Mail mit Korrekturwünschen oder einem einzelnen Text-Dokument. Der Erhalt einer Schleife durch Popcorn Solution gilt als durch den Kunden eingereicht. Der Umfang jeder Korrekturschleife ist nicht im Umfang, sondern zeitlich begrenzt. Dem Kunden stehen für das Einreichen von Korrekturen je Schleife bis zu 14 Tage zur Verfügung, maximal jedoch bis zu 60 Tage für alle Korrekturschleifen in Summe, beginnend mit der Auslieferung an den Kunden. Wurden alle Korrekturschleifen eingereicht, steht kein weiterer, kostenloser Zeitraum für Korrekturen zur Verfügung.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche gelieferten Waren und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller noch offenen Forderungen der Agentur gegen den Kunden im Eigentum der Agentur. Gerät der Auftraggeber mit einer Bezahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten und die Ware wieder an sich zu nehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen oder an Dritte weiter zu geben. Die Agentur ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit – ggf. auch teilweise – freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen der Agentur aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt.
§ 11 HAFTUNG
- Schadensersatzansprüche kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns abgelehnt wurde. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit, soweit sie nicht durch obenstehende Klauseln ausgeschlossen ist, summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Der Auftraggeber ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
- Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggebers gegenüber der Agentur geltend machen. Darüber hinaus ist es der Agentur gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
- Die in den Absätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
- Jeder der Agentur erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den § 97 ff. Urheberrechtsgesetz zu. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
- Sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen der Agentur und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheber-, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte oder Rechte stehen der Dienstleisterin zu und dürfen nur im Rahmen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen, in der vertraglich ausdrücklich geregelten Art und Weise und für die vertraglich geltende Dauer vom Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden.
- Die Agentur ist berechtigt, soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, (Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen oder Logos des Auftraggebers bei der Erbringung der Leistung zu verwenden.
§ 13 SONSTIGES
- Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
Stand: 01. Januar 2023